Einige Rechenzentren können DTAZV-Dateien nicht automatisch verarbeiten, wenn in dem Feld Q9 in der DTAZV-Datei ein 'J' steht, aber keine Meldedaten in der DTAZV-Datei enthalten sind.
In dem Anhang 3 der Beschreibung des DTAZV-Formates des ZKA steht:
"Das Feld 9 des Datensatzes Q muss mit 'J' belegt werden, wenn die Datei mindestens einen Meldedatensatz (V oder W) enthält."
Dies bedeutet, dass dort ein 'J' stehen muss, wenn Meldedatensätze enthalten sind.
Es bedeutet nicht, dass dort kein 'J' stehen darf, wenn keine Meldedatensätze enthalten sind.
SFirm erzeugt dem DTAZV-Format konforme Dateien.
Hier sollte eine eindeutigere Formulierung durch den ZKA erfolgen. Je öfter diese Verdeutlichung beim ZKA angefragt wird, je eher wird sie realisiert.