Einige oder alle wiederkehrende Zahlungen werden nach der Ausgabe nicht auf die nächste Fälligkeit gesetzt.
Das beschriebene Problem tritt auf, wenn das Fälligkeitsdatum einer wiederkehrenden Zahlung zurückgesetzt wird. Der Algorithmus zur Bestimmung der neuen Fälligkeit bei wiederkehrenden Aufträgen hängt nicht vom Ausführungstermin ab (s. Zuletzt ausgeführt am:) sondern nur vom Datum der ersten Fälligkeit und der aktuellen Fälligkeit.
Ein Beispiel:
Ein monatlich wiederkehrender Auftrag wird mit dem Datum 2.09.2022 als erste Fälligkeit eingestellt. Nach der Ausgabe wird das Fälligkeitsdatum auf den 2.10.2022 gesetzt. Ändert man die Fälligkeit nun auf den 01.10.2022, wird bei der nächsten Ausgabe der 2.10.2022 erneut als nächste Fälligkeit angegeben, da jede Fälligkeit die größer als die letzte Fälligkeit ist, akzeptiert wird. Ändert man die Fälligkeit nicht, sondern gibt eine am 2.10.2022 fällige Zahlung am 01.10.2022 aus, wird als neues Fälligkeitsdatum der 2.11.2022 eingetragen. Würde man das Ausgabedatum zur Bestimmung des neuen Fälligkeitsdatums heranziehen, würden ggfs. Fälligkeiten von Zahlungen übersehen. Wenn man eine Wiederkehrende Zahlung dauerhaft an einem anderen Tag im Monat ausführen will, muss der Auftrag gelöscht und neu erfasst werden mit einem geänderten Datum in "erstmalig".