Laut dem Organisationsrundschreiben der Finanz Informatik werden im September 2026 die EBICS-Bankschlüssel erneuert. Dies betrifft alle EBICS-Bankrechner der Sparkassen.
Die Bankschlüssel müssen von den betroffenen Nutzern für die jeweiligen Bankzugänge einmalig abgeholt und bestätigt werden.
❗ Wichtiger Hinweis
- Auch wenn der Vorgang in SFirm abgebrochen wird, ist keine Neuinitialisierung erforderlich.
- Es werden keine bestehenden Schlüssel gelöscht.
- Ohne eine Bestätigung des Bankschlüssels ist keine EBICS-Kommunikation mit diesem Bankzugang möglich.
🔧 Vorgehensweise in SFirm
Während der EBICS-Kommunikation
Wenn die Bankschlüssel bereits erneuert wurden, wird bei jeglicher EBICS-Kommunikation (z. B. Abholen von Kontoumsätzen oder Senden von Zahlungen) ein Hinweis auf neue Bankschlüssel angezeigt.
- Starten Sie die Abholung des Bankschlüssels mit „Ja“
- Bestätigen Sie die Hashwerte der Bankschlüssel mit der Schaltfläche „Bestätigen“
- Der Vorgang muss ggf. für weitere Bankzugänge wiederholt werden.
In der EBICS-Schlüsselverwaltung
Die neuen EBICS-Bankschlüssel lassen sich auch über die EBICS-Schlüsselverwaltung abzuholen. Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Öffnen Sie in SFirm den Menüpunkt:
Stammdaten → EBICS → EBICS-Schlüsselverwaltung
3. Es werden die Hashwerte der neuen Bankschlüssel angezeigt. Diese müssen Sie über die Schaltfläche „Bestätigen“ freigeben.
Anschließend sind die neuen Bankschlüssel erfolgreich in SFirm eingebunden.
✅ Empfehlung
Führen Sie die Abholung und Bestätigung zeitnah nach Bereitstellung der neuen Bankschlüssel im September 2026 durch, um eine reibungslose Nutzung des EBICS-Zugangs sicherzustellen.