Bei der Ausgabe von AZV Zahlungen kommt:
'Zur korrekten Ermittlung der Meldepflicht ist es notwendig, dass die Kurse
aller verwendeten Währungen aktuell sind. Es liegen jedoch Aufträge in
Währungen mit veralterten Kursen vor.'
z.B. bei einer Zahlung in kanadischen Dollar
Die Meldung erscheint bei der Ausgabe
der Auslandzahlungen (in Fremdwährung) wenn der Kurs älter als heute ist.
Abhilfe: Pflegen Sie den aktuellen Kurs der Währung ein.
Erläuterung: Ein Kurs ist nur "heute" aktuell, also nur am Tag der Aktualisierung.
Durch den Hersteller werden die Kurse nicht aktualisiert.