Dies kann bei der Erfassung einer Auslandszahlung auftreten. Unabhängig davon, ob eine EU-Standardüberweisung erfasst wird oder eine andere Zahlungsart.
Der Ländercode der IBAN und der Ländercode des BIC dürfen nur in Ausnahmefällen von einander abweichen.
IBAN beginnt mit dem Ländercode, während bei dem BIC der Ländercode an der fünften und sechsten Stelle steht.
Bei welchem Land welche Abweichungen zulässig sind, ist auf: http://www.ecbs.org dokumentiert.