Liebe Geschäftskundinnen und Geschäftskunden,
Veränderungen in gewohnten Abläufen – insbesondere im Zahlungsverkehr – werfen oft Fragen auf. Das ist verständlich. Deshalb ist es uns wichtig, Sie frühzeitig, transparent und praxisnah zu informieren. Denn auch wenn sich Prozesse ändern, bleibt eines unverändert: Wir stehen Ihnen weiterhin verlässlich zur Seite.
Ab Oktober 2025 tritt mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft, die eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr mit sich bringt – mit dem Ziel, Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer zu gestalten.
Für einen schnellen Überblick stellen wir Ihnen hier unser kurzes Erklärvideo zur Verfügung – es fasst die wichtigsten Punkte verständlich zusammen:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung über einen beispielhaften Ablauf der Empfängerüberprüfung für den HBCI- und EBICS-Zahlungsverkehr in SFirm finden Sie hier. Für die App S-Finanzcockpit finden Sie die entsprechende Anleitung hier.
Was die neuen Anforderungen darüber hinaus konkret für Ihr Unternehmen bedeuten und worauf Sie sich einstellen sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.
1. Was ist die Empfängerüberprüfung?
Die Empfängerüberprüfung ist eine neue EU-weite Regelung, mit der Banken und Sparkassen im SEPA-Raum ab Oktober 2025 verpflichtet werden, vor der Freigabe einer Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Die Regelung hat zum Ziel, Betrug zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
- Die Empfängerüberprüfung wird vor der Auftragsverarbeitung automatisch und kostenfrei durch die jeweilige Bank vorgenommen.
- SFirm erhält das Ergebnis dieser Prüfung von der Bank übertragen und zeigt dieses an.
- Sie können daraufhin entscheiden, ob Sie die Zahlung ausführen möchten.
SFirm wird diese neue Sicherheitsfunktion in den aktuellen, im Support befindlichen Versionen unterstützen. Die Funktion wird im Rahmen der Patchbereitstellung im Programm integriert.
2. Warum wird die Anzeige von Ergebnissen der Empfängerüberprüfung in SFirm eingeführt?
Die Empfängerüberprüfung soll dazu beitragen, Betrugsversuche – insbesondere bei Fehlleitungen von Zahlungen – frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Durch den Abgleich von Empfängername und IBAN wird sichergestellt, dass Zahlungen an die tatsächlich beabsichtigte Person oder Organisation erfolgen.
SFirm zeigt Ihnen das Ergebnis dieser Überprüfung transparent an, sodass Sie bei Abweichungen gezielt entscheiden können, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen möchten. Damit erhöht sich die Sicherheit Ihres Zahlungsverkehrs – besonders bei größeren Beträgen oder neuen Zahlungspartnern – spürbar.
3. Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung genau?
Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüfen die Banken automatisch, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN des Empfängers zueinander passen. Sie erhalten daraufhin eine Rückmeldung in SFirm angezeigt, und können daraufhin entscheiden, ob Sie die Überweisung abbrechen oder auf eigene Gefahr ausführen wollen.
Beispiele für Namensabgleich und die entsprechenden Rückmeldungen der Empfängerbank:
| Anfrage | Anfrage | Empfängername | Meldung |
|---|---|---|---|
| Richtiger Name | Maxi Mustername | Maxi Mustername | Übereinstimmung |
| Mehrere Vornamen | Maxi Mustername | Maxi Alex Mustername | Übereinstimmung |
| Gemeinschaftspersonen | Maxi Mustername | Maxi Mustername und Alex Mustername | Übereinstimmung |
| Richtiger Name, kleine Tippfehler | Maxi Mustermame | Maxi Mustername | Teilweise Übereinstimmung |
| Initialen | M. Mustername | Maxi Mustername | Teilweise Übereinstimmung |
| Kein Vorname | Mustername | Maxi Mustername | Teilweise Übereinstimmung |
| Falscher Name | Alex Mustername | Maxi Mustername | Keine Übereinstimmung |
| Handelsname abweichend vom Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers | Pizzeria Don Francesco | Maxi Mustername | Keine Übereinstimmung |
| Keine Antwort erhalten | Maxi Mustername | Maxi Mustername | Prüfung nicht möglich |
| Bank nimmt nicht an Empfängerüberprüfung teil | Maxi Mustername | Maxi Mustername | Prüfung nicht möglich |
Besonderheiten bei juristischen Personen
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, Vereine) ist besondere Sorgfalt bei der Eingabe des Empfängernamens erforderlich. Alle offiziellen Namensbestandteile müssen exakt übereinstimmen. Abweichungen – etwa zusätzliche Begriffe oder fehlende Bestandteile – führen zu einer Meldung „Keine Übereinstimmung“.
Beispiele:
Anfrage: Max Muster GmbH
Empfängername: Max Muster GmbH Eisenwaren
Meldung: Keine Übereinstimmung
Anfrage: Max Muster GmbH Eisenwaren
Empfängername: Max Muster GmbH
Meldung: Keine Übereinstimmung
4. Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?
In diesem Fall erhalten Sie eine Warnung, dass die Angaben nicht zusammenpassen (siehe Beispiele unter Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung genau?). Der Auftrag kann – je nach Bank und Einstellung – trotzdem ausgeführt werden. Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag abbrechen oder anpassen möchten. So lassen sich versehentliche oder betrügerische Aufträge vermeiden.
5. Muss ich etwas tun, um die Empfängerüberprüfung zu aktivieren?
Nein, wenn Ihre Bank und SFirm diese unterstützen, ist diese Funktion automatisch integriert. Sie müssen nichts manuell einrichten. Achten Sie lediglich darauf, dass Sie die aktuelle Version von SFirm verwenden.
6. Werden meine Daten bei der Empfängerüberprüfung an Dritte weitergegeben?
Nein, die Prüfung erfolgt ausschließlich durch Ihr Kreditinstitut über die in SFirm integrierten Schnittstellen. Dritte erhalten keinen Zugriff auf Ihre Daten.
7. Für welche Auftragsarten wird die Empfängerüberprüfung durchgeführt?
Aktuell wird die Empfängerüberprüfung durchgeführt bei:
- Überweisungen
- Daueraufträgen
- Überträgen
- Terminüberweisungen
- Sammelaufträgen
-
Echtzeitaufträge
8. Was sollte ich tun, wenn eine Warnung erscheint?
Bitte prüfen Sie in diesem Fall den Namen und die IBAN des Empfängers sorgfältig – besonders bei:
- neuen oder unbekannten Zahlungsempfängern
- Änderungen von Bankdaten per E-Mail
- ungewöhnlichen Rechnungen
-
Wenn möglich, halten Sie Rücksprache mit dem Empfänger darüber, welcher Empfängername bei seiner Bank hinterlegt ist
9. Kann ich die Empfängerüberprüfung deaktivieren?
Hier ist zwischen Verbrauchern und Firmenkunden zu unterscheiden.
Für Verbraucher ist die VoP-Prüfung Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen und dient Ihrem Schutz. Es handelt sich nicht um eine optionale Funktion, sondern um eine verbindliche Sicherheitsvorgabe, die grundsätzlich nicht deaktivierbar ist.
Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Echtzeit-Sammelüberweisung auf die Empfängerüberprüfung verzichten. Ein Sammelauftrag kann nach der Prüfung des Namens nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
Die Möglichkeit, die Empfängerüberprüfung für Einzelzahlungen bzw. für Sammler mit nur einer Zahlung abzuschalten, wird in SFirm mittels einer Whitelist gesteuert, die mit dem Datenupdate ausgeliefert wird und auf Bankleitzahlen basiert. Die jeweiligen Kreditinstitute haben der Star Finanz hierzu mitgeteilt, ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Empfängerüberprüfung nicht zu erzwingen. In diesem Fall ermöglicht SFirm, die Empfängerüberprüfung abzuschalten. Dies gilt vor allem für die Übertragung mittels EBICS.
Bitte beachten Sie: Die Verantwortung für korrekte Empfängerdaten liegt vollständig beim Auftraggeber.
10. Welche Prozesse sollte ich als Firmenkunde für die Empfängerüberprüfung beachten?
Als Ausführender einer Überweisung und Echtzeitüberweisung ist es wichtig, dass Sie Ihre internen Prozesse überprüfen:
- Bei Nutzung von FinTS: Legen Sie fest, ob Sie bei Sammelüberweisungen die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten wollen (Opt-Out). Bei Einzelzahlungen ist die Empfängerüberprüfung für Sie verpflichtend.
- Definieren Sie Regeln zur Zahlungsfreigabe, wenn nur eine teilweise oder keine Übereinstimmung des Empfängernamens zurückgemeldet wird.
- Unser Tipp: Überprüfen Sie, ob alle Prozesse in Ihrem Unternehmen die Empfängerüberprüfung berücksichtigen können – insbesondere bei automatisierten Prozessen.
- Korrigieren Sie bestehende Empfängerdaten in Ihren Systemen (zum Beispiel ERP-Anwendungen). Prüfen Sie diese auf Aktualität und auf die genaue Schreibweise.
- Achten Sie schon jetzt bei der Neuanlage von Stammdaten auf die korrekte Hinterlegung.
11. Was muss ich beachten, wenn ich Geld empfangen möchte?
Wenn Sie Geld auf Ihr Konto erhalten möchten, geben Sie dem Absender bitte unbedingt Ihren vollständigen Namen an (bei Gemeinschaftskonten wären das auch die Namen mehrerer Inhaber und bei Firmen ggf. mit Zusatz AG, GmbH etc.) – genau so, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. Dies stellt sicher, dass die Überweisung korrekt zugeordnet werden kann und Verzögerungen vermieden werden.
12. Was muss ich bei Echtzeitüberweisungen beachten?
Wenn Sie eine Echtzeitüberweisung auf das Konto eines Dritten vornehmen, fragen Sie den Zahlungsempfänger bitte nach seinem vollständigen Namen, wie er bei dessen Bank registriert ist, und überprüfen Sie die Zahlungsdetails sorgfältig, bevor Sie die Zahlung bestätigen, da sie nach der Ausführung nicht zurückgebucht werden kann.
13. Welche SFirm-Versionen unterstützen die Empfängerüberprüfung?
Mit SFirm 4 Patch 25.08 sind Sie grundsätzlich auf die neue gesetzliche Anforderung vorbereitet, es erfolgt eine kleinere Anpassung zum 26.09.2025. Sollte Patch 25.08 bereits installiert sein, wird er automatisch angepasst. Es wird empfohlen, SFirm 4 ab Patch 25.09 mit zusätzlichen Komfortfunktionen und Optimierungen einzusetzen. Die Auslieferung erfolgt ab 01.10.2025. Die Empfängerüberprüfung wird für alle Zahlungsarten unterstützt – einschließlich Einzelzahlungen, Sammelaufträgen, Daueraufträgen und Echtzeitüberweisungen. Auch die Anzeige der Ergebnisse einer Empfängerüberprüfung ist mit diesen Patches umgesetzt.
14. Was passiert, wenn ich eine veraltete SFirm-Version nutze?
Falls Sie SFirm 3.2, SFirm 4.0 oder SFirm 4 mit einem Patch bis einschließlich 25.07 verwenden, beachten Sie bitte: Diese Versionen werden die Empfängerüberprüfung nicht unterstützen.
Sobald der Patch 25.08 installiert wurde, erfüllt SFirm 4 die gesetzlichen Vorgaben. Ab dem 5. Oktober 2025 können mit nicht aktualisierten Versionen keine SEPA-Überweisungen mehr durchgeführt werden, für die eine Empfängerüberprüfung erforderlich ist. Gleiches gilt für SFirm 3.2 und 4.0, die sich außerhalb des Supports befinden.
15. Wie kann ich auf eine unterstützte Version von SFirm wechseln?
Ein Wechsel auf eine aktuelle Version von SFirm ist einfach möglich:
- über die integrierte, automatische Installation der Patches
-
über eine manuelle Installation der Patches über
- das „Wartungscenter“ und den Punkt „Patches und Featurepacks“ -> „Starten“ oder
- das Windows-Starmenü und den Punkt „SFirm Hilfe und Support“ -> „Reparatur Patches und Featurepacks“
-
über den Download eines SFirm-Setups von der Internetseite Ihrer Sparkasse oder Landesbank. Dies ist jedoch nur in seltenen Fällen notwendig.
16. Gibt es eine Möglichkeit, eine Empfängerüberprüfung vorab zu testen?
Eine separate Testfunktion für die Empfängerüberprüfung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Prüfung erfolgt automatisch bei den Banken nach der Eingabe einer neuen Überweisung, bevor diese ausgeführt wird. Sie sehen in SFirm im Prüfungsergebnis direkt, ob der Name des Empfängers mit dem hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt oder ob es Abweichungen gibt.
17. Was passiert mit bestehenden Daueraufträgen und Terminüberweisungen?
Bitte prüfen Sie auch Ihre bereits eingerichteten Daueraufträge und Terminüberweisungen auf die Richtigkeit der Empfängerdaten.
18. Was bedeutet die Empfängerüberprüfung für Lastschriften oder Auslandsüberweisungen?
Die Empfängerüberprüfung betrifft nur Überweisungen (also Zahlungen, die vom Zahlenden initiiert werden). Lastschriften (Zahlungen die eingezogen werden) und Auslandsüberweisungen (z. B. über SWIFT) sind aktuell nicht von der Empfängererüberprüfung betroffen. Es kann jedoch sein, dass künftig auch hier ähnliche Prüfmechanismen eingeführt werden.
19. Wie wird mit gespeicherten Empfängern umgegangen? Müssen Empfänger neu angelegt werden?
Gespeicherte Empfänger bleiben grundsätzlich erhalten. Bei Ausführung einer Zahlung mit einem gespeicherten Empfänger wird jedoch ebenfalls die Empfängerüberprüfung durchgeführt. Falls die gespeicherten Empfängerdaten nicht korrekt oder nicht mehr aktuell sind, wird der Warnhinweis Ihrer Bank angezeigt und Sie können entscheiden, ob Sie den Vorgang abbrechen und Ihre Daten aktualisieren oder den Auftrag unverändert auf eigene Gefahr versenden wollen.
20. Was passiert, wenn mein Name falsch hinterlegt ist und ich deshalb Zahlungen nicht empfangen kann?
Wenn Ihr Name bei Ihrer Bank nicht korrekt hinterlegt ist, kann dies zu Problemen bei der Empfängerüberprüfung führen – eingehende Zahlungen könnten dann vom Absender blockiert oder verzögert werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Bank, um Ihre Stammdaten überprüfen und korrigieren zu lassen.
21. Wie unterscheidet sich die Empfängerüberprüfung bei Nutzung über FinTS/HBCI oder EBICS?
Die Unterstützung der Empfängerüberprüfung hängt von Ihrer Bank ab. Bei beiden Verfahren kann die Funktion nur genutzt werden, wenn die Banken diese Funktion über das zur Übertragung verwendete Protokoll unterstützen.
- Als Firmenkunde, der FinTS/HBCI oder EBICS verwendet, haben Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen mit mehreren Transaktionen die Wahl, ob eine Empfängerüberprüfung erfolgen soll (Opt-In) oder ob Sie bewusst darauf verzichten möchten (Opt-Out). Viele Banken bieten zudem die Möglichkeit, bei EBICS auch bei Sammelaufträgen mit nur einer einzelnen Überweisung auf die Empfängerprüfung zu verzichten.
- Bei EBICS wird Ihnen das Ergebnis der automatischen Empfängerüberprüfung in der EBICS-Unterschriftenmappe in SFirm angezeigt. Bei Abweichungen können Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag stornieren und Ihre Daten aktualisieren oder den Auftrag unverändert auf eigene Gefahr versenden wollen.
Wichtig: In SFirm können Sie bei Einzelzahlungen innerhalb eines Sammelauftrags flexibel festlegen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll oder nicht. - Auch bei FinTS/HBCI zeigt SFirm nach der automatischen Empfängerüberprüfung das Ergebnis an. Bei Abweichungen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Vorgang abzubrechen und Ihre Daten zu korrigieren oder die Überweisung auf eigenes Risiko fortzusetzen.
Bitte beachten Sie: Damit Sie in SFirm Details zu den einzelnen Zahlungen im Rahmen der Empfängerüberprüfung sehen können, muss der Geschäftsvorfall HVT aktiviert sein. Ist dies nicht der Fall, werden Ihnen lediglich die Summen (Anzahl der "Übereinstimmungen", "Keine Übereinstimmungen" oder "Teilweise Übereinstimmungen") angezeigt, ohne dass die betroffenen Zahlungen erkennbar sind.
Die Freischaltung des Geschäftsvorfalls HVT kann Ihre Bank bzw. Sparkasse für Sie vornehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dann auch die Beträge der einzelnen Zahlungen sichtbar sind – was insbesondere bei sensiblen Zahlungen, wie Gehaltsüberweisungen, zu berücksichtigen ist.
Für eine zuverlässige Nutzung der Empfängerüberprüfung sollte sichergestellt sein, dass Sie die aktuelle SFirm-Version einsetzen.