Symptom:
In SFirm ist IBAN-only aktiviert. Versucht man Lastschriften auszugeben, wird dennoch eine BIC verlangt.
Regulatorischer Hintergrund:
Wenn man eine SEPA-Lastschrift erstellt, braucht man ein Mandat.
IBAN only ist bei Überweisungen Lastschrift erlaubt.
Unter bestimmten Bedingungen sind Adressdaten für das Mandat erforderlich sind.
Zum Beispiel: "Wird eine Lastschrift mit einer IBAN erfasst, deren Länderkürzel FR, GB, IE oder PM ist und SFirm kennt die dazugehörige BIC nicht (IBAN-only), muss der Anwender die Anschrift des Zahlungspflichtigen eingeben."
ODER
Wird eine Lastschrift mit einer IBAN erfasst, deren Länderkürzel FR, GB, IE oder PM ist und SFirm kennt die dazugehörige BIC, muss der Anwender die Anschrift des Zahlungspflichtigen dann eingeben, wenn die BIC eine von der IBAN abweichende Länderkennung enthält (z.B. Guernsey)
Das hängt mit der Geldtransferverordnung (GTVO) zusammen, die regelt, dass die Angabe der Adresse des Zahlungspflichtigen bei Lastschriften außerhalb EU/EWR verpflichtend ist.
FR hat Gebiete außerhalb von EU/EWR. Aus dem Länderkürzel in der IBAN geht nicht eindeutig hervor, wo die Empfängerbank sitzt, weil die BIC ein abweichendes Länderkürzel haben kann.
D.h., wird eine LS mit IBAN FR... erfasst und SFirm kennt die zugehörige BIC nicht (weil sie nicht erfasst wurde oder weil sie nicht im SCL-Verzeichnis steht und gematcht werden konnte), muss es nach den Adressdaten fragen. Das ist richtig so, weil verpflichtend lt. GTVO. Hier wird der Anwender im Sinne der Supportminimierung nur davor bewahrt, Fehler zu machen bzw. unvollständige Angaben zu liefern.
Hier treffen mehrere Faktoren aufeinander. Zum einen ist bei der Mandatsanlage die BIC immer noch Pflicht, wird bei Inlandskonten allerdings automatisch hinzugefügt.
Zum anderen ist es bei Frankreich eine besondere Situation, da Überseegebiete oder Kanalinseln nicht per IBAN identifizierbar sind.