Symptom:
Bei Zahlungen höher als 1.000 EUR, die außerhalb der EU getätigt werden, muss die Adresse des Zahlenden in die Zahlungsdaten übernommen werden. Diese Obergrenze gilt auch, wenn der Betrag in mehrere Zahlungen aufgeteilt wird. Zahlungen ohne die entsprechenden Adressdaten können vom Bank-RZ abgewiesen werden.
Ursache/Bedingung für das Auftreten des Problems:
1. Prüft SFirm4 das Vorhandensein dieser Adressdaten?
2. Werden bei den SEPA-Formaten pain.001.001.03 und pain.008.001.02, die als Fremddatei versendet werden, die Adressdaten bei allen Zahlungen berücksichtigt und weitergegeben?
Lösung:
1. SFirm prüft bei Überweisungen nicht auf das Vorhandensein von Adressdaten. Bei der FI innerhalb der ZV-Ausgangsbearbeitung wird sichergestellt, dass bei SCTs (pain.001) die entsprechenden Daten hinzugesteuert werden. Dazu gibt es verschiedene Stufen, die die Institute zum Teil selbst beeinflussen können. So wird sichergestellt, dass bspw. die passenden Adressdaten bei Überweisungen nach Großbritannien mitgegeben werden, auch wenn eine Zahlung verteilt auf mehrere Buchungen angeliefert wird.
Zuletzt informiert wurden die Institute zu der Thematik mit SSC 158/2021 und 158.1/2021. Dort ist auch beschrieben, welche Parameter und Varianten sie selbst beeinflussen können, falls es bspw. zu Rückgaben aus Großbritannien kommt.
2. Bei Fremddateien nimmt SFirm i.d.R. keine Prüfungen/Änderungen vor, sondern bereitet diese nur für den Versand vor/auf. Sollten darin Adressdaten enthalten sein, werden diese mit übermittelt. Sind keine enthalten, fällt dessen Fehlen nicht auf und wird nicht bemängelt. Für die inhaltliche Qualität ist bei Fremddateien die erstellende Software verantwortlich.