Bei der Deutschen Bank wird im 4-Augenprinzip gearbeitet. Dabei haben die Teilnehmer die gleiche Benutzerkennung mit unterschiedlichen PINs. Die Aufträge werden abgelehnt, da die mehrfache Unterschrift identischer Teilnehmer nicht zugelassen ist.
Ursache:
Von der Deutschen Bank wird nur die 12 stellige Kennung mitgeteilt.
Lösung:
Die 12 stellige Kennung die alle Mitarbeiter identisch haben, ist zwar korrekt, aber die Dt. Bank hat für jeden Berechtigten noch eine 3 stellige Ergänzung. Damit sind es dann 15 Stellen und somit unterschiedliche Kennungen.
So kann auch die Software wieder ein 4 Augen Prinzip korrekt umsetzen.